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Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung

Ausschlüsse

Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel Baurechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem Kartell- oder Wettbewerbsrechts oder vor internationalen Gerichtshöfen.

Beitragsangleichung

Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der Laufzeit erhöhen oder auch vermindern.

Bußgelder

Geldstrafen, aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, die der Versicherte selbst aufbringen muss.

Erfolgsaussichten

Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.

Geltungsbereich

Bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben zeitlich begrenzt weltweite Gültigkeit.

Risikoveränderung

Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.

Versicherungssumme

Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.

Vorsätzliche Straftaten

In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Vorvertraglichkeit

Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Wartezeit

Für einige Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn, also innerhalb der Wartezeit, ereignet hat.

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