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Kleines Lexikon zur privaten Unfallversicherung

Antragsteller: Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.

Gesundheitsprüfung: Allgemein ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Im Normalfall wird nur nach einigen sehr schweren Erkrankungen gefragt, wie zum Beispiel Hämophilie (Bluterkrankheit). Nicht versicherbar sind häufig pflegebedürftige Personen ab einer bestimmten Pflegestufe oder Personen, die unter schweren Geisteskrankheiten leiden.

Gliedertaxe: Die so genannte Gliedertaxe bestimmt den Grad der Invalidität.

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent*:

70%
65%
60%
55%
20%
10%
5%
70%
60%
50%
45%
40%
50%
30%
10%
5%

 

* Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) - Auszug

Invalidität: Als invalide gilt, wer dauerhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Kompakt-Tarif: Kompakt-Tarife bieten den Kunden mehrere Leistungsarten im Paket an.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten, ist die Police.

Unfall: Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich und von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Versicherte Person: Als versicherte Person gilt derjenige, dessen Unfallrisiko versichert ist. Erleidet die versicherte Person einen Unfall, wird die Versicherungsleistung entsprechend dem verbleibenden Invaliditätsgrad und der sonstigen Vereinbarungen erbracht.

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