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Kleines Lexikon zur privaten Haftpflichtversicherung.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wenn jemand unberechtigt Schadenersatz vom Versicherten fordert, wird der Versicherer diese Ansprüche abweisen.

Ausschlüsse

Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse. In diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Geltungsbereich

Damit sind die Länder gemeint, in denen der Versicherungsschutz gilt. Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt weltweit - bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - und rund um die Uhr.

Haftpflicht

Es gilt die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man jemand anders zugefügt hat.

Mitversicherte Personen

In der privaten Haftpflichtversicherung ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden.

Schadenersatz

Wer jemanden geschädigt hat, ist verpflichtet, den Schaden in Geld wieder gutzumachen.

Versicherungssumme

Die Summe, die der Versicherer maximal im Schadenfall bezahlt.

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