Erläuterungen zur Risikolebensversicherung
Antragsteller
ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er auch der Beitragszahler.
Bezugsberechtigte Person
Die bezugsberechtigte Person sollte im Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer ausdrücklich benannt werden. Bei Tod des Versicherten erhält die bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich festgelegt werden.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung
ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich z.B. um einen vereinbarten Satz (z. B. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.
Eintrittsalter
das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine wichtige Rolle, da hiervon die Sterbewahrscheinlichkeit („Sterbetafel“) und damit der versicherungs-mathematisch zu ermittelnde Beitrag abhängt
Fälligkeit der Leistung
die Leistung ist fällig, wenn der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z. B. Tod der versicherten Person) eingetreten ist und dies dem Lebensversicherer gemeldet wurde. Das Versicherungsunternehmen muss die Leistungspflicht prüfen, wofür dem Unternehmen eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss. Die bezugsberechtigte Person der Versicherungsleistung kann jedoch eine Abschlagszahlung verlangen, wenn sich diese Prüfung über mehr als einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles hinzieht.
Gesundheitsprüfung
Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden meist erst bei hohen Versicherungssummen ab z.B. 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter erforderlich.
Gruppenversicherung
Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.
Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Sterblichkeitsgewinn (auch Risikogewinn)
das ist der Überschuss, der bei einer Lebensversicherungsgesellschaft dadurch entsteht, dass die den Tarifen zu Grunde liegenden Sterbetafeln auf Vergangenheitswerten fußen, tatsächlich aber beispielsweise die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt. Im Ergebnis werden dadurch weniger Auszahlungen wegen vorzeitigem Todes fällig als kalkuliert. Hinzu kommt die für Lebensversicherer nötige vorsichtige Kalkulation der Tarife. Damit wird sichergestellt, dass die fällig werdenden Todesfallleistungen in jedem Fall gedeckt sind. Der Sterblichkeitsgewinn erhöht die Überschussbeteiligung, die bei Risikolebensversicherung häufig zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen verwendet wird.
Überschussbeteiligung
Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen durch eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Verantwortlicher Aktuar
Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungs-mathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Verbundene Risikolebensversicherung
Die Versicherung wird auf das Leben von zwei –oder mehreren- statt nur einer Person abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald eine der versicherten Personen verstirbt. Diese Versicherungsform ist meist günstiger kalkuliert als zwei unabhängige Lebensversicherungen auf die jeweiligen Personen, weil die Todesfallleistung hier nur einmal fällig werden kann.
Versicherte Person
ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung fällig.