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Antragsteller 

Ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.

Beleihung der Lebensversicherung

Ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.

Bezugsberechtigte Person

Die bezugsberechtigte Person sollte im Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer ausdrücklich benannt werden. Bei Tod des Versicherten erhält die bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich festgelegt werden.

Deckungskapital 

Das ist bei einer Kapitallebensversicherung, vereinfacht ausgedrückt, die Ansammlung der Sparanteile des Lebensversicherungsbeitrags zuzüglich Zinsen. Hieraus wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht.

Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung

Ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich z.B. um einen vereinbarten Satz (z. B. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Mit der dynamischen Erhöhung können inflationsbedingte Abwertungen der später zu erwartenden Versicherungsleistung aufgefangen werden. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine wichtige Rolle, da hiervon die Sterbewahrscheinlichkeit („Sterbetafel“) und damit der versicherungs-mathematisch zu ermittelnde Beitrag abhängt.

Fälligkeit der Leistung

Die Leistung ist fällig, wenn der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z. B. Tod der versicherten Person) eingetreten ist und dies dem Lebensversicherer gemeldet wurde. Das Versicherungsunternehmen muss die Leistungspflicht prüfen, wofür dem Unternehmen eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss. Die bezugsberechtigte Person der Versicherungsleistung kann jedoch eine Abschlagszahlung verlangen, wenn sich diese Prüfung über mehr als einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles hinzieht.

Gesundheitsprüfung

Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Gruppenversicherung

Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.

Kapitalertragssteuer

Bei einer Kapitallebensversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Ansonsten muss lediglich die Hälfte der Erträge versteuert werden. Die Erträge entsprechen der ausgezahlten Gesamtleistung abzüglich der Summe der eingezahlten Beiträge.

Police

Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Rechnungszins

Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Lebensversicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der aktuelle Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2007 2,25 Prozent. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.

Rückkaufswert

Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden.

Sterblichkeitsgewinn (auch: Risikogewinn)

Das ist der Überschuss, der bei einer Lebensversicherungsgesellschaft dadurch entsteht, dass die den Tarifen zu Grunde liegenden Sterbetafeln auf Vergangenheitswerten fußen, während zum Beispiel die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt. Im Ergebnis werden weniger Auszahlungen wegen vorzeitigem Todes fällig, als kalkuliert. Hinzu kommt die für Lebensversicherer nötige vorsichtige Kalkulation der Tarife. Damit wird sichergestellt, dass die fällig werdenden Todesfallleistungen in jedem Fall gedeckt sind. Der Sterblichkeitsgewinn erhöht die Überschussbeteiligung.

Überschussbeteiligung

Überschüsse bei Kapitallebensversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Verantwortlicher Aktuar

Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.

Verbundene Kapitallebensversicherung

Die Versicherung wird auf das Leben von zwei – oder mehreren – statt nur einer Person abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald eine der versicherten Personen verstirbt, oder wenn der Ablaufzeitpunkt erreicht wird. Diese Versicherungsform ist meist günstiger kalkuliert als zwei unabhängige Lebensversicherungen auf die jeweiligen Personen, weil die Todesfallleistung hier nur einmal fällig werden kann.

Versicherte Person

Ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie das reguläre Vertragsende, wird die Versicherungsleistung fällig.

Zusatzversicherung

Es besteht die Möglichkeit, Berufsunfähigkeitszusatz- oder Unfalltod-Zusatzversicherungen zu integrieren. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sorgt mindestens dafür, dass bei Berufsunfähigkeit keine weiteren Beiträge für die Hauptversicherung mehr gezahlt werden müssen. Sofern vereinbart fließt auch eine BU-Rente. Die Unfalltod-Zusatzversicherung bewirkt, dass sich bei Tod des Versicherten durch einen Unfall die Versicherungsleistung verzwei- oder verdreifacht (andere Vereinbarungen sind möglich).

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