Was man beim Abschluss einer Fondsgebundenen Rentenversicherung beachten sollte
Weil die fondsgebundene Rentenversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt, sollten die
jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ausgewählt werden. Wichtig
ist, dass sich die Wahl nach der persönlichen Risikoneigung des Versicherungsnehmers
richtet. Wer auf sehr risikoreiche Fonds setzt, zum Beispiel Branchenfonds oder Fonds, die in
Schwellenländern anlegen, kann zwar auf hohe Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust seiner Sparbeiträge
einkalkulieren.
Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn
die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den
Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte
Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das
Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich
eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser
Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach
seinem Tod bekommen soll.
Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen
beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die korrekte Beantwortung
der zum Antrag in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist die genaue Angabe
von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die
Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag
entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu
versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein
Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit
dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert.
Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.