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Was man beim Abschluss einer Fondsgebundenen Rentenversicherung beachten sollte

  • Weil die fondsgebundene Rentenversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt, sollten die jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ausgewählt werden. Wichtig ist, dass sich die Wahl nach der persönlichen Risikoneigung des Versicherungsnehmers richtet. Wer auf sehr risikoreiche Fonds setzt, zum Beispiel Branchenfonds oder Fonds, die in Schwellenländern anlegen, kann zwar auf hohe Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust seiner Sparbeiträge einkalkulieren.

  • Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.

  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.

  • Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die korrekte Beantwortung der zum Antrag in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.

  • Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.

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