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Kleines Lexikon zur fondsgebundenen Lebensversicherung

Antragsteller

ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung

ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich um einen vereinbarten Satz (bspw. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig.

Flexibler Auszahlungsbeginn

bezieht sich auf den Rentenbeginn und bedeutet, dass es möglich ist, den Beginn der Rentenzahlungen vorzuziehen (geringere Rentenzahlung) oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (höhere Rentenzahlung). Damit besteht z.B. die Möglichkeit, den Verkauf von Fondsanteilen zu schlechten Kursen zu verschieben oder besonders gute Kurse zu nutzen.

Gesundheitsprüfung

ist für eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist nur dann erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten erforderlich.

Gruppenversicherung

Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.

Kapitalertragsteuer

Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Wird die Versicherungsleistung in Form einer Rentenzahlung erbracht, ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern.

Police

Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Es handelt sich dabei um unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte Vereinbarungen (Rechte und Pflichten) der Vertragspartner.

Rentengarantie

Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit – meistens fünf oder zehn Jahre – garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Rückkaufswert

Der bei der Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Der Rückkaufswert entspricht dem Wert der Fondsanteile, in der Regel abzüglich eines Abschlages und abzüglich möglicher Beitragsrückstände (entstehen zum Beispiel durch eine Stundung von Beiträgen).

Verantwortlicher Aktuar

Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.

Versicherte Person

ist diejenige, deren Leben versichert ist.

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