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Was man beim Abschluss einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung beachten sollte

  • Wichtig ist es, alle Fragen im Versicherungsantrag vollständig und richtig zu beantworten. Entscheidend für einen angemessenen Schadenersatz ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Bei der Hausratversicherung richtet sie sich nach dem Wert des Inventars, also der Summe, die bezahlt werden müsste, wenn alles neu gekauft würde.

  • Stimmen Wert des Hausrats und Versicherungssumme nicht überein, kann es böse Überraschungen geben: Dann geht die Versicherung von einer sogenannten Unterversicherung aus und bezahlt jeden Schaden nur anteilig. Das ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ist außerdem der jeweilige Wohnort.

  • Wichtig für Freiberufler und Selbstständige, die sich in ihrer Wohnung ein gewerblich genutztes Büro eingerichtet haben: Für diesen Raum, der in der Regel mit teurer EDV ausgestattet ist, fällt ein höherer Versicherungsbeitrag an als für den Rest der Wohnung.

  • Finden am Haus Arbeiten statt, für die ein Gerüst gestellt wird, dann setzen Sie Ihren Versicherer rechtzeitig hiervon in Kenntnis: Mit dem Gerüst steigt das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden.
  • Bei der Wohngebäudeversicherung ist die Wahl des richtigen Vertragstyps besonders wichtig. Sinnvoll ist es, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Um eine folgenreiche Unterversicherung zu vermeiden, muss die Basissumme stimmen.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Wohngebäudes zu ermitteln. Holen Sie sich hierzu im Zweifelsfall Rat von einem sachkundigen Dritten. Wer dann das Antragsformular gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter ausfüllt, geht auf Nummer Sicher. Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Versicherung Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.

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