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Kleines Lexikon zur Hausratversicherung und zur Wohngebäudeversicherung

Basisversicherungssumme

Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.

Bausteinsystem

Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.

Entschädigungsgrenzen

Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Fahrlässigkeit

Handelt der Versicherungsnehmer fahrlässig, so kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern, unter Umständen ist er sogar zu Kündigung des Vertrages berechtigt. Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn man bei Verlassen der Wohnung Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.

Hausrat

Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen.

Leistungsausschluss

Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.

Neuwert

Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert.

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt

Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Unterversicherung

Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.

Versicherungssumme

Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.

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