Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Wie der Name schon sagt: Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die zusätzlich entweder zu einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder aber einer (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird. Primärer Zweck einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist, den Versicherten bei Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung zu befreien. Häufig wird jedoch zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart.
Berufsunfähigkeit ist meistens ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Menschen. Nur eine negative Folge ist oftmals, dass die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung wegen erhöhten Kapitalbedarfs und/oder deutlich geringeren Einkommens weit in den Hintergrund treten. Existiert dagegen eine ausreichende BU-Absicherung, bleibt der Schutz der Lebens- oder Rentenversicherung erhalten. Da das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung übernimmt, ist sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen zum Ablauf des Versicherungsvertrages ausgezahlt werden.Wenn zusätzlich eine ausreichend hohe BU-Rentenzahlung vereinbart wurde, hat der Kunde den Vorteil, dass sein bisheriger Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht mit den Kapitalauszahlungen aus der Hauptversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) verrechnet.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung wird als selbstständiger Vertrag abgeschlossen. Sie ist nicht an eine Risikolebens-, (fondsgebundene) Kapitallebens- oder (fondsgebundene) Rentenversicherung gekoppelt.
Besonders geeignet ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für all diejenigen, die bereits über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten beziehungsweise absichern müssen. Häufig wird die Rente ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit in vereinbarter Höhe gezahlt, ohne dass noch weitere Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden müssen. Die Berufsunfähigkeitsrente wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ende der Vertragsdauer geleistet.
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet
Für einen Mann mit kaufmännischer Tätigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000 €.
Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr
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Alter
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Beitrag monatlich
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Beitrag monatlich nach Verrechnung der Überschüsse
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25
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56,- €
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38,- €
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30
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64,- €
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44,- €
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35
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75,- €
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52,- €
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40
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88,- €
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61,- €
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45
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101,- €
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70,- €
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Für eine Frau mit kaufmännischer Tätigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000 €.
Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr
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Alter
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Beitrag monatlich
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Beitrag monatlich nach Verrechnung der Überschüsse
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25
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72,- €
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50,- €
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30
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84,- €
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58,- €
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35
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98,- €
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68,- €
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40
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114,- €
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79,- €
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45
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128,- €
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88,- €
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Die Beitragsübersichten bieten nur Anhaltspunkte. Überschüsse können nicht garantiert werden.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung ist eine abgespeckte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird als eigenständiger Vertrag und als Zusatz zur Kapitallebens- und Risikolebensversicherung verkauft. Früher wurde die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsklausel immer dann vereinbart, wenn der Versicherungsnehmer einen besonders gefährlichen Beruf ausübte oder er bereits krank war. In diesen Fällen konnte keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet 40 bis 60 Prozent weniger als die Berufsunfähigkeitspolice und leistet ausschließlich dann, wenn der Versicherte keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei dieser Versicherung kommt es also nicht darauf an, dass der Betroffene seinen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann. Beruf, Kenntnisse, Lebensstandard und Einkommen werden nicht berücksichtigt. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich daher für alle diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer wäre oder etwa wegen einer Vorerkrankung nicht vereinbart werden kann.