Kleines Lexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Antragsteller
Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.
Ausschlussklauseln
Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die gekürzten gesetzlichen Leistungen. Zusammen gewährleisten sie einen Basisschutz. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der Anbieter gemäß selbstdefinierter oder gesetzlicher Bedingungen absichern.
Gesundheitsprüfung
Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Grad der Berufsunfähigkeit
Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. Üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.
Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Sechsmonatige Berufsunfähigkeit
Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.
Staffelregelung
Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der
vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45
Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.
Überschussbeteiligung
Überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Versicherte Person
ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig.
Verweisung
Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich.
Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum)
Der Vertrag hält in der Regel fest, ab welcher Dauer von Unfallfolgen oder einer Krankheit die Versicherung leistet. Zum Beispiel könnte die versicherte Person nur dann als berufsunfähig gelten, wenn sie mindestens sechs Monate oder ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet.