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Kleines Lexikon zur Riester-Rente

Antragsteller

Ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Antrag auf Zulage

Wer die staatliche Zulage bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vom Vertragsunternehmen an die Finanzbehörde weitergeleitet. Seit 1. Januar 2005 kann der Versicherte mit dem Unternehmen vereinbaren, dass der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird.

Arbeitslosigkeit

Riester-Renten sind ebenso wie die neue Basisrente und Betriebsrenten vor einer Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt.

Auszahlungsphase

Riester-Renten bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, während der Beiträge eingezahlt werden und der Auszahlungs- oder Leistungsphase, während der die lebenslange monatliche Rente gezahlt wird.

Eigenbeitrag

Das ist der Beitrag, den der Versicherte selbst einzahlen muss. Wer die Zulagen in voller Höhe erhalten will, muss seit 2008 vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen, abzüglich der zustehenden Zulagen. Ist die Summe der Zulagen höher als der Eigenbeitrag, sind mindestens 60 Euro pro Jahr zu zahlen.

Entnahme von Kapital

Riester-Renten bieten die Möglichkeit, bei Beginn des Rentenbezugs maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen.

Grundzulage

Das ist die staatliche Zulage, die im Rahmen der Riester-Förderung für die versicherte Person gezahlt wird.

Günstigerprüfung

In diesem Rahmen prüfen die Finanzbehörden, ob Versicherte nur die staatliche Zulage oder darüber hinaus auch Steuererleichterungen erhalten.

Hinterbliebenenschutz

Ist als Zusatzbaustein der Riester-Rente erhältlich.

Höchstbeitrag

Das ist der maximale Beitrag, für den es die staatliche Förderung gibt. Ab 2008 liegt dieser Beitrag bei 2100 Euro pro Jahr.

Kinderzulage

Diese Zulage zahlt der Staat im Rahmen der Riester-Förderung für jedes Kind, für das auch Kindergeld gewährt wird. Kinderzulagen fließen grundsätzlich in den Vertrag der Ehefrau, falls die Eltern nichts anderes bestimmt haben.

Kündigung

Die Riester-Rente kann wie eine normale private Rentenversicherung gekündigt werden. Allerdings ist dann die erhaltene staatliche Förderung zurückzuzahlen.

Steuerliche Behandlung der Renten

Die Riester-Rente muss voll versteuert werden.

Überschussbeteiligung

Überschüsse bei der Riester-Renten entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Verantwortlicher Aktuar

Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.

Zertifizierung

Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Vorsorgeverträge von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist anhand einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.

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