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Varianten

Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.


Rentenversicherungen

Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung . Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Anders als Banken und Fondsgesellschaften garantieren die meisten Versicherer eine bestimmte Verzinsung des gebildeten Kapitals – derzeit bis zu 2,25 Prozent. Wer wie vereinbart einzahlt, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.


Banksparpläne

Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen. 


Fondssparpläne

Riester-Fondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.


"Wohn-Riester"

Die Riester-Förderung kann zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Gefördert wird nur der eigene Hauptwohnsitz, jedoch keine Zweitimmobilien oder Ferienhäuser. Dafür stehen zur Verfügung:

  • Darlehensverträge: Der zertifizierte Vertrag wird zeitgleich mit der Aufnahme des Darlehens abgeschlossen.
  • Bausparverträge mit Zertifikat: Die Entnahme des Angesparten und eine Darlehensaufnahme ist nach der Ansparzeit möglich.
  • zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen: Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Sparvertrag, bei dem bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass das Sparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.

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