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Was eine Riester-Rente bringt

Die volle staatliche Zulage – 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind (300 Euro für jedes Kind, das seit dem 1.1.2008 geboren wurde) – gibt es nur, wenn der Versicherte einen so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften.

Seit 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag vier Prozent. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt: dieser liegt bei 2100 Euro jährlich.

Ebenfalls seit Anfang 2008 erhalten alle Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres, für das eine Zulage beantragt wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen so genannten Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro bei Abschluss auf ihren Riestervertrag gezahlt. Der Bonus gilt auch für bestehende Verträge, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Vertragsschlusses noch keine 25. Jahre alt war.

Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.

 

Der Umfang der Förderung

(alle Angaben in Euro)

Allein stehend, ohne Kind

*) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

Allein stehend, ein Kind

*) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

Ehepaar, ohne Kinder, zwei Rentenversicherungspflichtige

*) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

Ehepaar, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger

*) 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

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