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Was Sie beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung beachten sollten:

  • Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungs- und Hinterbliebenenschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt werden, der eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.
  • Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungs- und Hinterbliebenenschutz umgehend gewährt werden.
  • Für die Hinterbliebenen kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall folgenreich sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer nach seinem Tod vom Hinterbliebenenschutz profitieren soll.
  • Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen über Versicherungs- und Hinterbliebenenschutz sollten dem Interessenten bereits bei Auftragstellung ausgehändigt werden.

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