Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge dafür werden in der Regel vom Arbeitnehmer aufgebracht, beispielsweise durch Teile des Gehalts (Entgeltumwandlung). Doch ob die Beiträge vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufgebracht werden – sie sind grundsätzlich steuerfrei. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2010: 66 000 Euro in den alten, 55 800 Euro in den neuen Bundesländern) können pro Jahr steuerfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. In 2010 entspricht dies einem Betrag von 2 640 Euro. Bei Verträgen, die seit dem 1.Januar 2010 geschlossen wurden, sind zusätzliche 1 800 Euro steuerfrei. Insgesamt könnten in 2010 maximal 4 440 Euro eingezahlt werden. Wer in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlt, muss auf den Jahresbeitrag von 2 640 Euro auch keine Sozialabgaben zahlen. Dabei spart auch der Arbeitgeber. Für den aufgestockten Betrag von 1 800 Euro werden in jedem Fall Sozialabgaben fällig. Die finanziellen Vorteile werden nur bei einer Auszahlung als lebenslange Rente gewährt. Allerdings können zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals ausgezahlt werden.
Neben der Steuerfreistellung der Beiträge (gemäß §3 Nr.63 EStG) besteht auch die Möglichkeit, die Riester-Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug (nach den Vorschriften der §§ 10a, 79ff. EStG) in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass seine durch Entgeltumwandlung finanzierte Betriebsrente die Voraussetzungen der Riester-Rente erfüllt. Jeder Euro zur betrieblichen Altersversorgung kann aber nur einmal gefördert werden. Das bedeutet: Wer seinen Beitrag steuerfrei gemäß §3 Nr.63 EStG einzahlt, kann für diesen Beitrag nicht auch noch die Riester-Förderung nach den Vorschriften der §§ 10a, 79ff. EStG in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen zur Riester-Rente bietet die Broschüre "Riester-Rente" aus der Reihe "Versicherungen klipp klar".
Für eine Betriebsrente sprechen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch niedrige Kosten. Denn die Verträge werden meist als Gruppenangebote vereinbart, deren Kosten für Verwaltung und Vertrieb niedriger sind als bei Einzelverträgen. Die betriebliche Altersversorgung hat in Zeiten unsicherer Arbeitsplätze einen weiteren Vorteil: Im Gegensatz zu privaten Vorsorgeverträgen müssen Betriebsrenten bei Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden. Das gilt auch für geförderte Riester-Verträge. Dabei bleibt das Vorsorgekapital in voller Höhe erhalten.
Wenn der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz wechselt, können Verträge der betrieblichen Altersversorgung problemlos übertragen werden. Die Abwicklung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unkompliziert.
Bei älteren Verträgen, die vor dem 1.Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden die Versicherungsbeiträge weiterhin wie bis dahin üblich pauschal besteuert. Auf die Beiträge wird eine pauschale Steuer in Höhe von 20 Prozent gezahlt. Steuerpflichtig ist dann nur ein geringer Ertragsanteil der späteren Rentenauszahlung. Kapitalabfindungen sind steuerfrei. Bei den Altverträgen kann die zusätzliche Fördermöglichkeit von 1 800 Euro nicht in Anspruch genommen werden.