Varianten der betrieblichen Altersversorgung
Dem Arbeitgeber stehen fünf verschiedene Wege zur Verfügung, eine betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter einzurichten. Diese Möglichkeiten nennt man Durchführungswege. Der Unternehmer kann die Betriebsrente entweder unmittelbar als Direktzusage oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse organisieren. Die Mitarbeiter haben selbst keinen Einfluss auf die Entscheidung ihres Chefs für einen dieser Durchführungswege.
Direktversicherung
Diese Versorgung eignet sich vor allem für kleine und mittlere Firmen. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine private Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers direkt an den Versicherer überwiesen. Die späteren Rentenauszahlungen sind steuerpflichtig. Eine Direktversicherung kann auch über das "Riestersche Förderungsprogramm" finanziert werden. In diesem Falle entfällt die Entgeltumwandlung. Dafür gibt es die staatliche Förderung über direkte Zulagen.
Direktzusage
Bei der ältesten Form der Betriebsrente garantiert der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen festen Betrag als Altersrente. Erst im Ruhestand werden Steuern auf diese Renten fällig. Bereits vor Beginn der Rentenzahlungen kann der Unternehmer entsprechende Pensionsrückstellungen bilden und seine Einzahlungen als Betriebsausgaben geltend machen. Pro Jahr muss die Zusage um ein Prozent erhöht werden. Für die Direktzusage gibt es keine Anlagevorschriften und auch keine gesetzliche Aufsicht. Der Unternehmer kann das Geld also auch in seinen Betrieb investieren. Im Falle einer Insolvenz sind die Direktzusagen über den Pensionssicherungs-Fonds abgesichert. Die Direktzusage wird vom Staat nicht gefördert.
Pensionsfonds
sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, über die das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Kapital gedeckte Altersvorsorge gewähren kann. Der Arbeitnehmer erhält einen Rechtsanspruch an den Fonds. Pensionsfonds können vielfältige Möglichkeiten der Geldanlage nutzen und bis zu 100 Prozent ihres Vermögens in Aktien anlegen.
Pensionskasse
Arbeitnehmer, die über eine Pensionskasse abgesichert sind, haben vom Arbeitgeber eine feste Versorgungszusage erhalten. Diese Kassen funktionieren wie eine Versicherungsgesellschaft und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Anlagerichtlinien sind strenger als bei einem Pensionsfonds. Maximal ein Drittel des Geldes darf in Aktien investiert werden. Für die Höhe der maximalen Beiträge und die steuerliche Behandlung sowohl der Beiträge als auch der Auszahlungen gelten dieselben Regeln wie für die Direktversicherung und den Pensionsfonds. Die Riesterförderung kann ebenfalls genutzt werden.
Unterstützungskasse
Betriebe mit Unterstützungskasse – nicht selten mehrere Firmen gemeinsam – haben zu ihrer eigenen Sicherheit in der Regel eine Lebensversicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. Die Unterstützungskasse, für die es keine staatliche Förderung gibt, ist aus dem Unternehmen ausgegliedert und taucht daher in der Bilanz nicht auf. Die Beitragszahlungen sind aber wie bei der Direktzusage steuerlich absetzbar. Die Beiträge sind der Höhe nach nicht begrenzt. Daher eignet sich die Unterstützungskasse vor allem für die Versorgung von Führungskräften. Zwar haftet der Unternehmer grundsätzlich für die dem Mitarbeiter gegebene Versorgungszusage. Er kann diese Leistungen aber widerrufen oder verringern, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebes dies erfordert.