Kleines Lexikon zur Basisrente
Antragsteller
ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Hinterbliebenenschutz
Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag eingeschlossen werden, der Angehörige wahlweise in der Ansparphase und/oder in der Phase des Rentenbezugs absichert. Wer weiteren Risikoschutz benötigt, kann eine Risikolebensversicherung abschließen.
Höchstbeitrag
Die staatliche Förderung der Basisrente erstreckt sich auf höchstens 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten.
Kapitalisierung/Kapitalwahlrecht
Die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals in einer Summe oder in Teilen sind bei der Basisrente nicht vorgesehen.
Nachgelagerte Besteuerung
Das Alterseinkünftegesetz hat die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder eingeleitet. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente nach und nach von der Steuer befreit.
Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rechnungszins
Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Versicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der aktuelle Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2007 2,25 Prozent. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.
Staatliche Förderung
Der Staat unterstützt Bürger, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen wollen. Dabei gewährt er keine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente, sondern beteiligt sich über steuerliche Erleichterungen an der Finanzierung der privaten Vorsorge. Beiträge, ggfs. zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Verantwortlicher Aktuar
Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Vorzeitige Verwertung
Damit ist die Auflösung eines Vertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Basisrente ebenso wie Riester- und Betriebsrenten geschützt. Die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Altersvorsorge.