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Glasversicherung

Wohnen
11.01.2024

Was versteht man unter Glasbruch?

Die Glasversicherung, häufig auch Glasbruchversicherung genannt, deckt in der Regel Schäden an Glasflächen ab, die in Gebäuden verbaut sind. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Glasbruch. Unter Glasbruch versteht man die ungewollte und plötzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Glasflächen. Die Zusatzdeckung für Glasschäden ist eine sinnvolle Ergänzung der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Welche Arten von Glasversicherungen gibt es?

Welche Glasschäden konkret versichert sind, hängt immer auch vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Hier sind einige gängige Arten:

  •     Haushaltsglasversicherung

Diese Versicherung deckt Glasbruch in privaten Haushalten ab und dies unabhängig von der Schadenursache. Versichert sind beispielsweise Fenster, Türen, Glasdächer, Glasbausteine, Vitrinen und Glas in Möbelstücken.

  •     Gebäudeglasversicherung

Sie bietet Schutz für Glasflächen an Gebäuden, wie beispielsweise Glasfassaden, Wintergärten, Glasdächer und Glasbausteine.

  •    Mobiliarglasversicherung

Diese Versicherung deckt bewegliche Gegenstände mit Glas ab, wie Glastische, Vitrinen und Glasplatten.

  •     Gewerbliche Glasversicherung

Sie ist für Unternehmen und Gewerbetreibende gedacht und kann den Schutz von Glasflächen in Geschäftsgebäuden, Büros oder Produktionsstätten umfassen.

  •     Pauschalversicherung für Büro-/Geschäftsgebäude und Mehrfamilienhäuser

Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Glasflächen sowie Fenster in gewerblichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern.


Es ist wichtig, die genauen Leistungen der jeweiligen Versicherungsangebote zu prüfen, um den passenden Versicherungsschutz entsprechend den individuellen Bedürfnissen zu bekommen.

Welche Glasschäden sind in der Regel abgedeckt?

Die Glasversicherung deckt in der Regel Schäden durch Zerstörung oder starke Beschädigung von Glasflächen ab. Typischerweise sind folgende Schäden abgedeckt:

  • Glasbruch an Fenstern, Türen, Glasdächern, Glasbausteinen, Vitrinen, Möbelglas, technischen Anlagen und anderen fest verbauten Glasflächen.
  • Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Witterungseinflüsse, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Einbruchdiebstahl.
  • Kosten für Notverglasungen und die Beseitigung der kaputten Scheiben.

Bei jedem Vertrag regeln die allgemeinen Versicherungsbedingungen, was konkret versichert ist.

Gut zu wissen: Was leistet eine Hausratversicherung?

Versicherungsschutz für Gläser gibt es je nach Anbieter häufig als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung. Über die Hausrat ist das komplette Inventar von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Versichert ist der gesamte bewegliche Hausrat, der in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist.

Welche Glasschäden sind nicht versichert?

Nicht abgedeckt sind in der Regel normale Abnutzungserscheinungen, Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübungen und andere Schönheitsfehler an Glasflächen. Zudem sind oft bewegliche Gegenstände aus Glas, wie Trinkgläser, Vasen, Lampen, Glasgeschirr, Spiegel, Brillengläser, Monitore und Smartphones, nicht versichert.

Die Glasversicherung zahlt in der Regel nicht bei vorsätzlicher Beschädigung, normalem Verschleiß, Krieg und inneren Unruhen oder Erdbeben. Auch Schäden an beispielsweise Kunststoffverglasungen oder Glaskeramik sind oft nicht abgedeckt.

Wie kann ich eine Glasbruchversicherung abschließen?

In den meisten Fällen ist Glasbruch in der Hausrat nicht standardmäßig versichert. Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung. Die Glasbruchversicherung muss deshalb als Zusatzbaustein in der Hausrat- oder auch Wohngebäudeversicherung mit abgeschlossen werden. Damit der Versicherungsschutz auch zum Eigentum passt, ist vor dem Abschluss eine persönliche Beratung vom Profi empfehlenswert.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Diese Versicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Glasscheiben drohen. Eine Glasversicherung ist insbesondere für Gebäudebesitzer, Hausverwaltungen, Unternehmen und Gewerbetreibende sinnvoll, da sie in der Regel für die Instandhaltung und Reparatur von Glasscheiben verantwortlich sind.

Auch Mieter können von einer Glasversicherung profitieren, wenn sie beispielsweise für Schäden an fest installierten Glasflächen in ihren Räumlichkeiten aufkommen müssen. Generell sind Mieter mit einer privaten Haftpflichtversicherung gegen Beschädigungen der Mietsache abgesichert. Das gilt allerdings häufig nicht für Glasscheiben, etwa in Fenstern. Ohne Glasversicherung bleiben Mieter auf den Kosten sitzen.

Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Geht eine Scheibe zu Bruch, ist das in den meisten Fällen nicht automatisch mitversichert. Wer sich optimal schützen möchte, für den ist eine Glasversicherung sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn größere Haustiere oder kleine Kinder im Haushalt leben.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Bei einem Schaden muss der Versicherte nachweisen, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll, Kopien von persönlichen Papieren anzufertigen, Kaufbelege aufzuheben oder die Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Diese Unterlagen kann man nach einem versicherten Schaden der Hausratversicherung vorlegen.

Von der Hausratversicherung erhält man im Versicherungsfall ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen – auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen. Dabei helfen Quittungen und Fotos.

Bevor Geld ausgegeben wird oder Handwerker beauftragt werden, sollte der Versicherte immer die Hausratversicherung fragen, ob sie die Kosten auch übernimmt.

Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

In der Steuererklärung kann eine Glasversicherung unter Umständen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie beruflich oder betrieblich veranlasst ist. Es ist empfehlenswert, hierfür gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.

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