Glossar
Sozialversicherungen
Arbeitnehmer sind - im Gegensatz zu Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Beamten und Freiberuflern - sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Beiträge zur Renten - und Arbeitslosen, zur Kranken- und zur Pflegeversicherung , die automatisch vom Gehalt einbehalten werden. In den meisten Fällen ist der Schutz der Sozialversicherung nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt sich die genaue Prüfung der persönlichen Ansprüche, um entsprechend privat zusätzlich vorzusorgen.