Glossar
Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene abgesichert. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Summe aus. Da bei dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital zur späteren Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge besonders günstig. Eine Risikolebensversicherung kann mit einem Umwandlungsrecht in eine Kapitallebensversicherung versehen werden.