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Glossar

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung bietet ein lebenslanges Einkommen im Alter, ganz gleich, wie alt der Versicherte wird. Bei der privaten Rentenversicherung sammelt jeder Versicherte sein Vorsorgekapital über die Laufzeit des Vertrages an. Zusätzlich ist er durch die Gemeinschaft der Versicherten geschützt. Daher kann eine Rente in der vereinbarten Höhe garantiert werden. Die Versicherung bietet keinen Schutz für den Todesfall an. Es kann aber vereinbart werden, dass im Todesfall ein Teil der Rente an den hinterbliebenen Partner gezahlt wird. Außerdem kann die private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt werden. Im Unterschied zu anderen Vorsorgeverträgen wird die private Rentenversicherung im Rentenbezug nur mit einem geringen Ertragsanteil versteuert. Im Alter von 65 Jahren liegt dieser Ertragsanteil bei 18 Prozent der Rente. Das bedeutet, nur 18 Prozent der Rente müssen individuell versteuert werden.