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Glossar

Pflegeversicherung

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Privatpatienten zahlen ihren Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung an die private Krankenversicherung. Weil die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum ausreichen, ist es sinnvoll, zusätzlich privaten Versicherungsschutz abzuschließen. Angeboten werden Pflegerentenversicherungen als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung und Pflegekosten- beziehungsweise Pflegetagegeldversicherungen. Die von den privaten Krankenversicherern angebotene Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlich entstandenen Kosten für Pflegeleistungen. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Tagegelder, unabhängig von den entstandenen Kosten.