Glossar
Kapitallebensversicherung
Mit der Kapitallebensversicherung wird das Todesfallrisiko abgesichert und gleichzeitig Kapital für das Alter gebildet. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Erlebt er das Vertragsende, wird das Vorsorgekapital - die Versicherungssumme plus Gewinnanteile - ausgezahlt. Die Kapitallebensversicherung kann mit einer Unfallzusatzversicherung oder mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden.