Glossar
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und ist Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Sie gewährt Altersrente, Hinterbliebenenrente und schützt bei geminderter Erwerbsfähigkeit. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren. Dabei finanzieren die heute Erwerbsfähigen die Rente der jeweiligen Ruheständler. Dieser so genannte Generationenvertrag hat in der Vergangenheit gut funktioniert, ist aber mittlerweile brüchig geworden. Ursache dafür sind die hohe Arbeitslosigkeit, die sinkende Geburtenrate und das kontinuierliche Ansteigen der Lebenserwartung. Vor diesem Hintergrund werden die private und die betriebliche Altersversorgung immer wichtiger.