Glossar
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Januar 2001 für alle nach 1961 Geborenen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsrente. Die volle Leistunge gibt es nur dann, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Diese Regelungen gelten unabhängig von der vorigen beruflichen Tätigkeit oder erworbenen Qualifikation.