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Glossar

Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung

Ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich z.B. um einen vereinbarten Satz (bspw. 5 Prozent). Die Versicherungssumme bzw. garantierte Rente wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.

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