Glossar
Betriebliche Altersversorgung
Seit Januar 2002 wird die betriebliche Altersversorgung besonders gefördert. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Lohnes oder Gehaltes in Vorsorgebeiträge. Nach dem Alterseinkünftegesetz können maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - im Jahr 2008 entspricht dies 2544 Euro – steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Weitere Beiträge in Höhe von 1.800 Euro sind zusätzlich steuerfrei möglich. Drei unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersversorgung werden speziell gefördert: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.