Glossar
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit Januar 2001 noch wichtiger geworden. Für alle nach 1961 Geborenen wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die volle Rente erhält nur noch, wer keine drei Stunden pro Tag arbeitsfähig ist. Berufseinsteiger müssen in der Regel mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtig berufstätig sein, bevor sie überhaupt einen Anspruch haben. Diese gesetzlichen Lücken sollten daher über privaten Versicherungsschutz ausgeglichen werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird in zwei Varianten angeboten: als Zusatzversicherung z.B. zu einer Lebens- oder einer privaten Rentenversicherung sowie als eigenständiger Vertrag. Im Leistungsfall wird nach Vereinbarung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.