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Glossar

Auslands(reise)krankenversicherung

Weil die gesetzliche Krankenversicherung weder Arzt- noch Transportkosten im außereuropäischen Ausland übernimmt, ist es ratsam, privat eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Sie trägt weltweit alle notwendigen Behandlungskosten sowie die Aufwendungen für einen eventuell notwendigen Rücktransport und gilt für maximal sechs bis acht Wochen. Bei einem beruflichen oder privaten Auslandsaufenthalt, der länger dauert, muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Viele Gesellschaften bieten kostengünstige Jahrespolicen an.

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