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Arbeitsvertrag

Endlich liegt er im Briefkasten: der Vertrag für Ihren ersten Job! Bevor Sie ihn unterschrieben zurücksenden, sollten Sie ihn jedoch ganz genau durchlesen. Am besten machen Sie sich schon vorher mit den rechtlichen Grundlagen vertraut: So können Sie sicher sein, dass die Details auch wirklich fair sind. Mit allem einverstanden? Dann ab in die Post.

Money, Money, Money

Über Ihr Gehalt können Sie frei verhandeln, es sei denn, Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber sind an einen Tarifvertrag gebunden. Orientieren Sie sich dabei an den üblichen Einstiegsgehältern der Branche. Verkaufen Sie sich nicht unter Wert, aber setzen Sie Ihre Forderungen auch nicht zu hoch an. Viele Unternehmen zahlen inzwischen variable Gehälter. Das bedeutet, dass Sie ein festes Grundgehalt und eine leistungsabhängige Vergütung erhalten. In der Regel steigt der variable Anteil mit der Verantwortung.

Das gibt’s obendrauf

Als Einsteiger haben Sie bei Gehaltsverhandlungen meist noch wenig Spielraum. Aber wer gut verhandelt, kann sein Gehalt zum Beispiel mit folgenden Zusatzleistungen aufbessern:

Voller Einsatz

In der Regel werden die Überstunden in Freizeit aufgerechnet. Auch eine finanzielle Vergütung der Mehrarbeit ist möglich. Eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem normalen Gehalt verstößt gegen das Transparenzgebot. Stattdessen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Höchstanzahl der abgegoltenen Überstunden klar zu nennen.

Laut Gesetz ist eine Grenze von acht Arbeitsstunden pro Werktag grundsätzlich einzuhalten. Da auch der Samstag zu den Werktagen zählt, ist demnach eine 48-Stunden-Woche gesetzlich zulässig. In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit auch bis zu zehn Stunden beanspruchen.

Der erste Eindruck zählt

Zu Beginn möchten sich beide Seiten erst einmal näher kennenlernen. Dafür gibt es die Probezeit, die je nach Vereinbarung meist ein bis sechs Monate dauert. Entspricht der Job nicht Ihren Vorstellungen, können Sie das Unternehmen in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen verlassen. Im Gegenzug hat auch der Arbeitgeber die Möglichkeit, in diesem Zeitrahmen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Immer häufiger starten Berufsanfänger mit befristeten Verträgen. Dies ist grundsätzlich nur bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zulässig. Lediglich bei neu gegründeten Firmen ist eine Befristung bis zu fünf Jahren legitim.

Frisch ans Werk

Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeit im Vertrag möglichst detailliert beschrieben ist. Auch der Arbeitsort sollte genannt sein. Sonst kann die Firma den Mitarbeiter unter Umständen auch an anderen Standorten oder in einem anderen Aufgabenbereich einsetzen. Wer neben dem Hauptberuf zum Beispiel noch einige Stunden in seinem Studentenjob weiterarbeiten möchte, sollte dies mit seinem künftigen Arbeitgeber abstimmen.

Urlaubsreif

Wer eine Fünftagewoche hat, dem stehen im Jahr je nach Branche, Alter und Betriebszugehörigkeit etwa 26 bis 30 Urlaubstage zu. In besonderen Fällen gibt es noch ein paar freie Tage dazu: So können Sie beispielsweise bei einem Umzug, der eigenen Hochzeit, der Geburt eines Kindes und einem Todesfall in der Familie eine Auszeit von einem bis zu drei Tagen nehmen. Wer sich um sein krankes Kind kümmern muss, darf im Jahr bis zu zehn Tage zu Hause bleiben. Bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Tage.

Getrennte Wege

Grundlos von heute auf morgen kann kein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter entlassen. Dafür gibt es gesetzliche Fristen. Außerdem zahlt sich Treue aus: Je länger Sie bei einer Firma arbeiten, umso länger ist auch Ihre Kündigungsfrist. Sie reicht je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit von einem bis zu sieben Monaten. Auch hier sollten Sie auf die Details achten: Klauseln wie die Kündigung zum Quartalsende binden den Arbeitnehmer bis zu einem halben Jahr an die alte Stelle. Dann kann das Arbeitsverhältnis nur durch einen Aufhebungsvertrag kurzfristig gelöst werden.

Sie haben es sich verdient ¿ (PDF, 14 KB)

Ein kleines Glossar zu üblichen Sonderzahlungen.

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