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Miethöhe

Sie haben eine Wohnung gefunden, sind sich aber nicht sicher, ob die verlangte Miete angemessen ist? Dann vergleichen Sie die Summe mit der ortsüblichen Miete: Entsprechende Listen können Sie beim städtischen Amt für Bau- und Wohnungswesen anfordern. Innerhalb einer Stadt können – je nach Lage, Baujahr und Ausstattung der Wohnung – drastisch voneinander abweichende Vergleichsmieten existieren.

Nebenkosten

Es gibt eine Reihe von Kosten, die Sie neben der Miete zahlen müssen – und in den vergangenen Jahren haben sich diese sogenannten Nebenkosten immer mehr zu einer "zweiten Miete" entwickelt. Reinigung, kommunale Gebühren, Versicherungen werden immer teurer, laut Schätzung des Deutschen Mieterbundes betragen die Nebenkosten in Westdeutschland bis zu 37 Prozent der Brutto-Warmmiete, in Ostdeutschland machen sie oft bis zu 50 Prozent aus. Die Erhöhung von Öl- und Gaspreisen hat diese Kosten in den letzten Jahren weiter gesteigert. Die Mietrechtsreform der Bundesregierung sieht daher vor, dass die Betriebskosten nach Verbrauch unter den Mietparteien aufgeteilt werden. Damit soll umweltbewusste Sparsamkeit belohnt werden.

Nach den Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung dürfen als Nebenkosten vereinbart werden:

  • Grundsteuer
  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Fahrstuhl
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Versicherungen
  • Hauswart
  • Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandkabel
  • Wascheinrichtungen und sonstige Kosten

Nach einem bestimmten Verteilerschlüssel – Kopfzahl oder Wohnfläche – werden diese Nebenkosten auf die Mieter umgelegt; die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.

Nicht auf seine Mieter abwälzen darf ein Vermieter Verwaltungs- und Reparaturkosten, Mietausfall- und Umweltschäden, Versicherung, Pförtner- und Überwachungskosten.

Mietkaution

Es ist durchaus üblich, dass Ihr künftiger Vermieter von Ihnen eine Kaution verlangt. Diese darf nicht höher als drei Monatsmieten ohne Nebenkosten sein. In der Regel wird eine solche Summe als Barkaution hinterlegt: Sie überweisen dem Vermieter den Betrag, gestaffelt in drei Monatsraten, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem speziell eingerichteten Konto anzulegen. Mieter und Vermieter können sich aber auch auf die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder eine Bankbürgschaft einigen. Ziehen Sie aus der Wohnung wieder aus, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen die Kaution plus Zinsen und Zinseszinsen zurückzuzahlen.

Nützliche Surftipps

Deutscher Mieterbund
www.mieterbund.de
Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige zum Thema Mieten: Wohnungspolitik, Ratgeber, Rechtsurteile, Checklisten, Adressen und Literaturtipps.

Mieterschutzbund Berlin e.V.
www.mieterschutzbund.de
Die Seite enthält Informationen zu Miete und Mietrecht, Wohnungspolitik, Verbraucherfragen sowie aktuelle Beiträge aus der Zeitschrift Mieterschutz.

Immobilienverband Deutschland IVD
www.ivd.net
Neben einer großen Auswahl an Immobilienangeboten finden Sie hier alles, was Sie zum Thema Immobilien wissen wollen.

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