Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Singles ist ihr Einkommen besonders wichtig. Denn ihnen fehlt die zusätzliche finanzielle Sicherheit eines Partners. Gerade deshalb sollten sie sich für den Fall wappnen, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ihren Job nicht mehr ausüben können. Denn mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, faktisch abgeschafft. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Höhe – etwa rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag berufstätig sein kann. Auch Menschen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, beziehen im Fall der Berufsunfähigkeit spürbar gekürzte gesetzliche Erwerbsminderungsrenten. In der Regel lässt sich allein mit Hilfe des Staats der gewohnte Lebensstandard nicht halten. Daher bietet sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung an. Sie kann einzeln oder in Verbindung mit anderen Vorsorgeprodukten abgeschlossen werden, zum Beispiel mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier. Die Broschüre „Die private Berufsunfähigkeitsversicherung“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.