Kfz-Haftpflichtversicherung
Mittlerweile kannst du in allen Bundesländern bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen. Die Voraussetzung dafür: Bis zu deinem 18. Geburtstag muss dich ein Erwachsener beim Autofahren begleiten. Solange du das Fahrzeug deiner Eltern nutzt, gilt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch für dich. Sie springt ein, wenn du bei einem anderen Fahrzeug oder einer Person Schaden verursacht hast. Schaffst du dir ein eigenes, auf deinen Namen zugelassenes Auto an, musst du selbst eine Versicherung abschließen. Das gilt auch für motorisierte Zweiräder. Wenn du noch nicht 18 und damit nur teilgeschäftsfähig bist, musst du eine Unterschrift deiner Eltern vorweisen.
Um dein eigenes Fahrzeug vor Schäden abzusichern, solltest du eine Kaskoversicherung abschließen. Sind Wagen
oder Zweirad neu, lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. Sie kommt für alle Unfallschäden auf und deckt sogar
mutwillige Beschädigungen durch Fremde ab. Ist das Fahrzeug schon älter, reicht eine Teilkaskoversicherung aus.
Sie sorgt für Ersatz, wenn das Fahrzeug gestohlen oder durch äußere Einwirkungen wie Hagel oder Blitzschlag
beschädigt wird.
Weitere Informationen
zur Kfz-Haftpflichtversicherung findest du hier. Die Broschüre „Versicherungen rund ums Auto“ aus
der Reihe Versicherungen klipp + klar kannst du hier bestellen.