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Jobben

Wer trotz Ausbildung oder Studium noch freie Zeit hat, kann sich mit einem Neben- oder Ferienjob etwas Geld dazuverdienen. Als Lehrling bist du wie alle anderen Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dafür die Erlaubnis deines Chefs einzuholen. Eine zweite Lohnsteuerkarte benötigst du, wenn dir der Nebenjob mehr als 400 Euro im Monat einbringt. Studenten sind da flexibler. Für sie gelten Sonderregelungen: Je nach Art der Tätigkeit zahlen sie gar keine oder nur geringe Lohnsteuern und Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet eventuell, dass das Gehalt 1:1 in deinen Geldbeutel fließt.

Mini-Jobs

Dazu zählen alle Jobs, bei denen du nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienst. Wie viele Stunden du arbeitest, ist dabei egal. Du musst weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Hast du allerdings mehrere Minijobs, bei denen du zusammengerechnet mehr als 400 Euro erhältst, sind sie nicht mehr versicherungsfrei.

Midi-Jobs

So heißen Jobs im Niedriglohnsektor zwischen 400,01 und 800 Euro monatlich. Als Student zahlst du lediglich in die Rentenversicherung ein. Es gibt eine Restriktion: Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Befristete Aushilfsjobs

Viele nehmen in den Semesterferien gerne einen befristeten Job an.
Arbeitest du dabei maximal 50 Tage oder zwei Monate pro Jahr, bist du sozialversicherungsfrei. Wie viele Stunden du wöchentlich beschäftigt bist und wie viel du verdienst, spielt keine Rolle. Allerdings musst du Lohnsteuer zahlen.

Nützliche Linktipps

Deutsches Studentenwerk
www.studentenwerke.de
Umfangreiche Informationen zu den Themen Studienkosten, Elternunterhalt, BAföG, Stipendien, Bildungskredite und Nebenjobs

Minijob-Zentrale
www.minijob-zentrale.de
Nützliche Tipps zu den Themen Rentenversicherung, Verdienstgrenzen und Niedriglohnjobs

Students at work
www.studentsatwork.org
Beratungsangebot des Deutschen Gewerkschaftsbundes für erwerbstätige Studierende

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