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Beihilfe

Auch wer eine duale Ausbildung macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit staatlicher Förderung rechnen: der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Du kannst sie bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen, wenn

  • du einen Ausbildungsvertrag für eine staatlich anerkannte betriebliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vorweisen kannst,
  • du deine erste Ausbildung absolvierst,
  • der Lehrbetrieb so weit entfernt ist, dass du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, und
  • du keine andere Möglichkeit hast, deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Wie viel Beihilfe du erhältst, hängt ab von der Höhe deines Azubi-Gehalts und der finanziellen Unterstützung deiner Eltern. Auf www.babrechner.arbeitsagentur.de kannst du vorab prüfen, ob und in welcher Höhe dir eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht.

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