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BAföG

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, unterstützt der Staat junge Menschen bei ihrer Ausbildung. Du kannst die finanzielle Förderung beantragen, wenn du eine der folgenden Bildungseinrichtungen besuchst:

  • Berufsfachschule oder Berufsaufbauschule
  • Abendhauptschule, -realschule, -gymnasium
  • Kolleg
  • Höhere Fachschule
  • Akademie
  • Hochschule

Ob du BAföG erhältst, hängt davon ab, ob deine Eltern mit ihrem Einkommen deine Lebenshaltungskosten decken können. Ist dies nicht der Fall, bekommst du monatlich einen Betrag, den du später, wenn du berufstätig bist, zurückzahlen musst – das allerdings nur zur Hälfte.

Rechenbeispiel: Wirst du zum Beispiel zwölf Monate lang mit dem Höchstsatz von jeweils 643 Euro gefördert, also mit insgesamt 7.716 Euro, so zahlst du später lediglich 3.858 Euro in Raten zurück. Absolvierst du eine duale Ausbildung, bekommst du kein BAföG.

Studenten richten den BAföG-Antrag an das Studentenwerk ihrer Hochschule. Gehörst du zu den Auszubildenden an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien, wendest du dich an das Amt für Ausbildungsförderung. Du findest es in dem Bezirk, zu dem deine Ausbildungsstätte gehört. Besuchst du eine der übrigen Einrichtungen, ist das gleichnamige Amt am Wohnort deiner Eltern für dich zuständig.

Nützlicher Linktipp

Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.das-neue-bafoeg.de
Zum Thema BAföG gibt es hier gute Hinweise, Beispiele und Merkblätter

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