Brutto und netto
Dein erstes selbst verdientes Geld – die erste Verdienstbescheinigung. Aufgepasst: Das Gehalt, das in deinem Vertrag steht, ist der Bruttolohn. Das heißt, vor der Lohnauszahlung werden Abzüge fällig, die jeder Arbeitnehmer zahlen muss. Was dann auf dein Konto überwiesen wird, ist der Nettoverdienst.
Vom Bruttolohn abgezogen werden:
- Steuerabzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, eventuell Kirchensteuer
- Sozialversicherungsabzüge: Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte.
Verdienst du weniger als 325 Euro pro Monat, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge voll aus der Firmenkasse.
Das bezahlt der Arbeitgeber:
- Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung, die für Unfälle während der Arbeit oder auf den Arbeitswegen aufkommt
- Vermögenswirksame Leistungen: Die gibt es in vielen Betrieben zusätzlich zum Gehalt. Dabei handelt es sich um Zahlungen der Arbeitgeber, die mithelfen, dass Arbeitnehmer Vermögen ansparen können. Die Leistungen betragen, je nach Tarifvertrag, bis zu 40 Euro im Monat. Es ist möglich, die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in eine Rentenversicherung zu investieren – als Grundlage für eine private Altersvorsorge.