Miethöhe
Sie haben eine Wohnung gefunden, sind sich aber nicht sicher, ob die verlangte Miete angemessen ist? Dann vergleichen Sie die Summe mit der ortsüblichen Miete: Entsprechende Listen können Sie beim städtischen Amt für Bau- und Wohnungswesen oder bei den örtlichen Verbraucherschutzverbänden anfordern. Innerhalb einer Stadt können – je nach Lage, Baujahr und Ausstattung der Wohnung – drastisch voneinander abweichende Vergleichsmieten existieren. Die Mietrechtsreform von 2001 sieht einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel vor: Dieses Vergleichsinstrument wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Nebenkosten
Es gibt eine Reihe von Kosten, die Sie neben der Grundmiete – auch Kaltmiete genannt – zahlen müssen. Kaltmiete und Nebenkosten müssen im Mietvertrag stehen. Nach den Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung dürfen nur bestimmte Kostenfaktoren als Nebenkosten vereinbart werden. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Die Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel – Kopfzahl oder Wohnfläche – auf die Mieter
umgelegt. Der Vermieter muss einmal im Jahr eine genaue Verbrauchsabrechnung vorlegen und eventuell zu viel
bezahlte Nebenkosten zurückzahlen.
Nicht auf seine Mieter abwälzen darf ein Vermieter Verwaltungs- und Reparaturkosten, Mietausfall- und
Umweltschäden, Versicherung, Pförtner- und Überwachungskosten.
Mietkaution
Es ist durchaus üblich, dass Ihr künftiger Vermieter von Ihnen eine Kaution verlangt. Diese darf nicht höher als drei Monatsmieten ohne Nebenkosten sein. In der Regel wird eine solche Summe als Barkaution hinterlegt: Sie überweisen dem Vermieter den Betrag, gestaffelt in drei Monatsraten, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem speziell eingerichteten Konto anzulegen. Mieter und Vermieter können sich aber auch auf die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder eine Bankbürgschaft einigen. Ziehen Sie aus der Wohnung wieder aus, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen die Kaution plus Zinsen und Zinseszinsen zurückzuzahlen.
Mieterhöhung
Zahlen Sie Miete, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, so sollten Sie wissen: Ihr Vermieter kann
diese im Laufe des Mietverhältnisses anheben. Vorausgesetzt, Sie haben eine frei finanzierte und keine
Sozialwohnung gemietet. Einer solchen Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie als Mieter
zustimmen. Ist die Mieterhöhung formal nicht korrekt oder fordert der Vermieter mehr als die ortsübliche
Vergleichsmiete, so können Sie Einspruch erheben.
Beachten Sie bitte, dass der Vermieter auch mehr verlangen kann, wenn er Modernisierungen am Haus oder in der
Wohnung vorgenommen hat.
Mietminderung
Als Mieter einer Wohnung haben Sie das Recht, die Miete zu kürzen, falls Schäden und Mängel nicht unverzüglich vom Vermieter beseitigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter den Schaden zu vertreten hat oder nicht – ausschlaggebend ist lediglich, dass ein Mangel vorliegt, der den Wohnwert mindert.
Nebenkosten (PDF, 15 KB)
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