Ohne Ring
Für unverheiratete Partner gibt es viele Gründe, auf den Weg zum Standesamt zu verzichten. Zum Beispiel, weil sie sich ohne Trauring freier fühlen. Weil sie es romantisch finden. Oder weil sie bereits eine Ehe hinter sich haben. Was auch immer sie bewegt, eines steht fest: Das Zusammenleben ohne Trauschein ist zwar gesellschaftlich anerkannt, aber gesetzlich nicht der Ehe gleichgestellt. Deswegen sollten Paare ohne Trauschein für den Ernstfall vorsorgen.
Wissen, was los ist
Meist werden die Nachteile erst sichtbar, wenn ein Problem auftaucht. Ein Beispiel: Der Postbote bringt ein wichtiges Einschreiben für Ihren Partner, doch Sie sind nicht berechtigt, es in seiner Abwesenheit entgegenzunehmen. Oder: Ihr Partner ist schwer erkrankt, doch die Ärzte dürfen Ihnen aufgrund der Schweigepflicht keine Auskunft geben. Fällen wie diesen können Sie vorbeugen, indem Sie sich gegenseitig Vollmachten ausstellen. Sie erleichtern den Alltag und geben Ihnen Sicherheit. Im Fall einer Trennung können Sie diese problemlos widerrufen.
Schutz für den Schatz
Auch wenn es Ihnen noch so schwerfällt: Sie sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was passiert, wenn Ihnen oder Ihrem Partner etwas zustößt. Denn Hinterbliebene ohne Trauschein haben keinerlei Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen. Deshalb empfiehlt es sich, eine Lebensversicherung abzuschließen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn einer der beiden Partner finanziell vom anderen abhängig ist. Bei praktisch allen Versicherungsunternehmen können Sie den unverheirateten Partner als Begünstigten angeben. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine verbundene Lebensversicherung abzuschließen: Hier sind zwei oder mehr Personen über einen Vertrag abgesichert. Stirbt ein Partner, wird die Versicherungssumme an den anderen ausgezahlt. Die Versicherungssumme wird bei dieser Form der Lebensversicherung stets nur einmal geleistet. Dadurch ist sie in der Regel günstiger als zwei einzelne Risikolebensversicherungen.
Sicher-ist-Sicher-Tipp:
Bei Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung werden Partner ohne Trauschein wie Eheleute behandelt: Es genügt, wenn das Paar jeweils eine gemeinsame Police besitzt. In der Regel werden die jüngeren Verträge dann einfach aufgelöst. Denken Sie bei der Hausratversicherung daran, die Deckungssumme der Police so weit aufzustocken, dass sie im Schadensfall den gemeinsamen Hausrat absichert.
Steuern im Doppelpack
Selbst wenn Sie und Ihr Partner bereits seit Jahren zusammenleben, gelten Sie steuerrechtlich als Singles. Das heißt: Anders als verheiratete Paare erhalten Sie keine steuerlichen Vergünstigungen. Dasselbe gilt für die Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen – sie sind bei unverheirateten Paaren deutlich niedriger als bei Ehepartnern. Übrigens: Der Lebensgefährte wird nicht automatisch Erbe, sondern nur, wenn er im gültigen Testament dazu bestimmt wurde. Mehr Informationen zum Thema Erben und Vererben finden Sie auf den Seiten von Stiftung Warentest.
Einer für den anderen
Eine Unterhaltspflicht zwischen unverheirateten Partnern besteht nach der Gesetzeslage nicht. Ist jedoch einer der beiden auf Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe angewiesen, werden Einkommen und Vermögen des anderen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers mitberücksichtigt – und zwar unabhängig davon, ob der Bedürftige von seinem Partner tatsächlich finanzielle Unterstützung erhält oder nicht. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten in einer nicht ehelichen Gemeinschaft finden Sie hier.