Private Unfallversicherung
Für die gesetzliche Unfallversicherung ist der Arbeitgeber zuständig. Doch nur wenn Ihnen während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert, haben Sie Anspruch auf die Versicherungsbeträge. Bereits ein kleiner Umweg – etwa zur Bank oder am Buchladen vorbei – führt dazu, dass der gesetzliche Schutz nicht mehr greift. Auch beim Freizeitsport sichert die staatliche Regelung Sie nicht ab. Deshalb ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie schützt rund um die Uhr, weltweit und in allen Lebensbereichen. Für Paare und Familien mit Kindern lohnt sich eine Familienunfallversicherung.
Weitere Informationen zur privaten Unfallversicherung gibt es hier. Die Broschüre "Die Unfallversicherung" aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.