Unterstützung vom Staat
Wem das Geld zur Existenzgründung fehlt, kann bei der Arbeitsagentur Unterstützung beantragen. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld heißen die Maßnahmen, die Arbeitslose für ihren Start in die Selbstständigkeit erhalten können.
Wer wird gefördert?
Der Gründungszuschuss richtet sich ausschließlich an Arbeitslosengeld-I-Empfänger. Sie erhalten die Förderung jedoch nur dann, wenn sie noch mindestens drei Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wer einen festen Job kündigt, um sich selbstständig zu machen, bekommt drei Monate gar keine Leistungen. Beantragt ein Gründer danach den Gründungszuschuss, verkürzt sich die Förderung um die Sperrzeit. Unterstützt wird jede Tätigkeit – ganz gleich, ob sie gewerblich oder freiberuflich ist.
Notwendige Unterlagen
Um einen Gruendungszuschuss (PDF, 18 KB) zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dafür brauchen Sie die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle. Das bedeutet: Sie arbeiten einen Businessplan aus und lassen diesen von einem Experten prüfen. Das können beispielsweise die Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Unternehmens- oder Steuerberater sein. Zudem müssen Sie der Arbeitsagentur gegenüber nachweisen, dass Sie für Ihr Vorhaben geeignet sind. Ihren Bildungsweg müssen Sie durch Zeugnisse belegen.
Die Grundförderung
Sie erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen? Dann erhalten Sie die Förderung, und zwar in zwei Phasen: Zunächst gibt es neun Monate lang eine Grundförderung. Sie bekommen denselben Betrag, den Sie als Arbeitsloser ohne Gründungsambitionen beziehen, zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro im Monat. Damit können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern. Auf den Gründungszuschuss in dieser ersten Phase haben Sie einen Rechtsanspruch.
Der nächste Schritt
Nach den ersten neun Monaten prüft die Arbeitsagentur erneut die Erfolgsaussichten der Gründung. Es empfiehlt sich, eine Einnahmenüberschussrechnung und Kopien von Aufträgen vorzulegen. Sie haben in den ersten Monaten vor allem Akquise betrieben? Dann sollten Sie Unterlagen zusammenstellen, aus denen hervorgeht, dass Sie sich um Aufträge bemühen: beispielsweise Angebots- und Vertriebsunterlagen, mit denen Sie Kunden gewinnen möchten. Die Arbeitsagentur bewilligt gegebenenfalls eine Förderung für ein weiteres halbes Jahr. In dieser Zeit erhalten Sie aber nur noch die 300 Euro für den Sozialversicherungsschutz.
Doppelt sicher
Der Gründungszuschuss ist in beiden Phasen steuerfrei. Geben Sie die Selbstständigkeit wieder auf, weil Ihr Unternehmen schlechter läuft als erwartet, müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen. Allerdings haben Sie dann keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Berücksichtigen Sie daher von Anfang an, dass die Anlaufphase in manchen Branchen etwas länger dauert.
Einstiegsgeld – ALG II
Als Empfänger des Arbeitslosengeldes II können Sie zur Unterstützung Ihrer Existenzgründung das sogenannte Einstiegsgeld beantragen
- Auch für diese Förderung müssen Sie einen geprüften Businessplan vorlegen.
- Die Förderung läuft bis zu zwei Jahre und erhöht Ihr Arbeitslosengeld um 50 bis 100 Prozent. Über die Höhe entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit.
Surftipps
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
www.existenzgruender.de
Unter dem Stichwort „Gründung finanzieren“ erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums
zahlreiche Informationen zu Förderprogrammen.
Gründungszuschuss.de – Jeder ist Unternehmer
www.gruendungszuschuss.de
Die Seite von Selbstständigen für Selbstständige präsentiert alle wichtigen Details rund um den
Gründungszuschuss.
Förderland
www.foerderland.de
Das Nachrichtenportal für Gründer und Unternehmer informiert unter anderem über den neuen Gründungszuschuss.
Gründungszuschuss (PDF, 18 KB)
Der Gründungszuschuss auf einen Blick.