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Für Handwerker

Ein Raum, ein Stuhl, ein Telefon – viele Betriebe fangen ganz klein an: Fast die Hälfte aller Gründungen in der Bundesrepublik startet als Einpersonenunternehmen. Aber auch solche Firmen wollen gut geplant sein.

Handwerkskammern

Eine erste Beratung für gründungswillige Handwerker bieten die regionalen Kammern. Eine Liste der deutschen Handwerkskammern finden Sie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Sie stellen Kontakte her und nehmen Anträge für die sogenannte Meistergründungsprämie entgegen. Das ist ein einmaliger Zuschuss, den die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Handwerkern mit Meistertitel gewähren, die einen eigenen Betrieb gründen. Dafür müssen sie – je nach Bundesland – unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Handwerksordnung

War früher ein Meisterbrief Voraussetzung, um ein eigenes Handwerksunternehmen zu gründen, so steht Ihnen heute in vielen Berufen der Weg auch ohne Titel offen. Hier die Regelung der Handwerksordnung im Überblick:

Zulassungspflichtiges Handwerk

  • 41 Handwerksberufe sind zulassungspflichtig. Es handelt sich dabei um sogenannte gefahrengeneigte Berufe wie zum Beispiel Dachdecker oder Kraftfahrzeugtechniker. Wollen Sie sich in einer dieser Branchen selbstständig machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen, damit Ihr Betrieb von der Handwerkskammer anerkannt wird:
  • Die Meisterprüfung: Mit dem Meisterbrief haben Sie alle fachlichen Voraussetzungen für einen eigenen Betrieb.
  • Andere Qualifikationen: Auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie zum Beispiel Techniker oder Ingenieure können sich in einem Handwerk selbstständig machen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Studien- oder Schulschwerpunkt. Die Nachweise müssen Sie bei der Handwerkskammer vorlegen.
  • Erfahrene Gesellen: Wer eine sechsjährige Berufserfahrung in seinem Handwerk, davon vier Jahre in leitender Stellung, nachweist, kann sich ebenfalls in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen. Von dieser Regelung ausgenommen sind einige Berufe wie Schornsteinfeger, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker.
  • Selbstständig mit angestelltem Meister: Sie haben keine Meisterprüfung und möchten einen zulassungspflichtigen Betrieb gründen? Auch das ist möglich – wenn Sie einen Betriebsleiter mit Meisterbrief einstellen.

Zulassungsfreies Handwerk
Fliesenleger, Schneider und Uhrmacher: In Berufen wie diesen können Sie sich auch ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen. Gleiches gilt für einfache handwerksähnliche Tätigkeiten, wie beispielsweise das Aufbauen von Möbeln.

Hilfen für kleine Betriebe

Wer sich mit einem kleinen Betrieb selbstständig machen möchte, hat es besonders schwer, Kapital aufzutreiben. Die Idee kann noch so gut sein, die Banken unterstützen solche Gründungen meist nicht. Denn Kleinunternehmer sind für sie wegen des hohen Beratungs- und Bearbeitungsaufwands wenig lukrativ. Eine gute Anlaufstelle ist in diesem Fall die KfW Mittelstandsbank: Sie bietet ein sogenanntes StartGeld. Es richtet sich an alle Gründer, die bis zu 50.000 Euro Startkapital benötigen. Sie beantragen das Geld als günstiges Darlehen bei ihrer Hausbank, die dafür eine Bearbeitungsgebühr von der KfW erhält. Die Kleinunternehmer müssen erst nach zwei Jahren damit beginnen, das Geld zurückzuzahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw-mittelstandsbank.de > Kredite > Die Förderprogramme im Einzelnen > StartGeld.

Von Amt zu Amt

Wenn Ihr Finanzplan steht, sollten Sie die notwendigen Behördengänge machen: So gilt es beispielsweise, Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden und beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Als zulassungspflichtiger Betrieb müssen Sie sich bei Ihrer Handwerkskammer eintragen lassen. Vergessen Sie außerdem nicht, sich innerhalb einer Woche nach der Gründung bei Ihrer Berufsgenossenschaft anzumelden. Sie ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung.

Surftipps

Über spezielle Förderungs- und Beratungsprogramme für Handwerker können Sie sich hier informieren:

LGH-Informationsportal für Unternehmensgründer
www.gruendercom.de

Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. bietet jede Menge Informationen für Existenzgründer aus dem Handwerk.

BusinessForum Mittelstand
www.akademietage.de
Die Gruber & Fischer Verlags- und Beratungsgesellschaft GmbH veranstaltet verschiedene Workshops, die sich mit Themen wie Marketing, Informationstechnologien oder Management beschäftigen.

Infoportal für Entscheider im Handwerk
www.handwerk.com
Die Adresse bietet zahlreiche Informationen für Existenzgründer: Zu Themen wie Steuern, Beteiligungskapital oder Gründungsdarlehen für Handwerker gibt es hier wertvolle Tipps und Hinweise.

Beratungs- und Informationssystem im Handwerk (BiS)
www.bis-handwerk.de
Die Informations- und Kommunikationsplattform für Betriebe und Berater des Handwerks bietet Fachinformationen und praxisrelevante Managementhilfen für die effiziente Unternehmensführung.

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