Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann Sie unter Umständen so einschränken, dass Sie gar nicht mehr oder nur wenige Stunden am Tag arbeiten können. Damit Sie als Selbstständiger in einer solchen Situation nicht zum Sozialfall werden, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Sie garantiert Ihnen eine monatliche Rente, bis Sie wieder voll einsatzfähig sind – längstens bis zum Eintritt in den Ruhestand. In der Regel zahlen die Versicherer die volle vereinbarte Rente bereits bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
Auch wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben oder hier aus früheren Beitragsjahren Ansprüche erworben haben, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie wichtig. Denn mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, faktisch abgeschafft. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Höhe – etwa rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag berufstätig sein kann. Auch Menschen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, beziehen im Fall der Berufsunfähigkeit spürbar gekürzte gesetzliche Erwerbsminderungsrenten.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann allein oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Hauptversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit für den Versicherten beitragsfrei weiterläuft.