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Altersvorsorge

Sobald Sie es sich finanziell erlauben können, sollten Sie an Ihre Altersvorsorge denken. Waren Sie zuvor als Angestellter tätig, steht Ihnen weiterhin die gesetzliche Rentenversicherung offen. Angesichts der trüben Aussichten in der staatlichen Altersvorsorge empfiehlt sich jedoch ein privater Anbieter. Lediglich Handwerker, die sich selbstständig machen, sind dazu verpflichtet, sich insgesamt 16 Jahre gesetzlich zu versichern. Staatliche Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, bleiben auf jeden Fall bestehen.

Als Arbeitgeber sollten Sie aber auch die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter unterstützen – indem Sie ihnen eine Betriebsrente anbieten.

Die Basisrente

Eine Möglichkeit der Altersvorsorge ist die neue Basisrente. Wegen ihrer hohen steuerlichen Förderung ist sie besonders für Selbstständige interessant, die mit ihrer Geschäftsidee schwarze Zahlen schreiben. Rechtlich basiert diese Rente auf dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz. Damit sind die Voraussetzungen für den Übergang zu einer sogenannten nachgelagerten Besteuerung geschaffen worden. Zwar werden die Renten künftig nach und nach besteuert, dafür können im Gegenzug die Aufwendungen zur Altersvorsorge schrittweise steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt nicht nur für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Zahlungen an berufsständische Versorgungswerke: Selbstständige, die sich komplett privat absichern, können erstmals den gesamten Freibetrag in eine Basisrente investieren.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre „Die Basisrente".

Die private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird.
Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- oder Witwerrente. Die Rentenzahlung erfolgt dann lebenslang an die mitversicherte Person.

Mehr Informationen zur privaten Rentenversicherung erfahren Sie hier. Informationen zur privaten Rentenversicherung finden Sie auch in der Broschüre „Die neue Rente“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“.

Die betriebliche Altersvorsorge

Ihre Mitarbeiter haben das Recht, Teile ihres Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Diese Vorsorge wird staatlich gefördert und trägt optimal zur sozialen Sicherung bei. Die Betriebsrente ist jedoch nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für Sie als Unternehmer von Vorteil. Denn Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, Ihre Angestellten zu motivieren und dauerhaft an sich zu binden. Daher sollten Sie das Thema aktiv angehen und Ihren Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung unterbreiten.

Die betriebliche Altersversorgung steht Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH übrigens auch offen. Es gelten jedoch besondere Regelungen. Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater um Rat.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserer Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ aus der Reihe Versicherungen klipp + klar.

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