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Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kinder kosten – und deshalb gibt es verschiedene Wege, auf denen der Staat Eltern unterstützt. Zum Beispiel mit Kindergeld. Der Satz liegt bei 154 Euro monatlich pro Kind, ab dem vierten erhalten Sie 179 Euro. Die Zahlung endet, wenn das Kind volljährig wird. Absolviert es eine Berufsausbildung, besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Das Geld beantragen Sie einfach bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Diese überweist den entsprechenden Betrag monatlich auf Ihr Konto. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.familienkasse.de.

Eine weitere finanzielle Hilfe vom Staat ist der Kinderfreibetrag. Er beträgt 5.808 Euro jährlich und steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Kleiner Haken: Wer den Freibetrag in Anspruch nimmt, erhält kein Kindergeld – Sie müssen sich für eine der beiden Optionen entscheiden. Generell profitieren nur Eltern mit einem Einkommen von mehr als 60.000 Euro im Jahr vom Kinderfreibetrag. Bei einem niedrigeren Einkommen lohnt sich eher das Kindergeld. Doch keine Sorge: Das Finanzamt hilft Ihnen und prüft für Sie, welche Option in Ihrem Fall am besten ist.

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