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Elternzeit und Elterngeld

Anfang 2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Mütter und Väter in der Babypause finanziell stärker unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Elternzeit:

  • Mütter und Väter haben das Recht auf drei Jahre Elternzeit. Diesen Erziehungsurlaub können sie nehmen, bis ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
  • Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Arbeitgeber zustimmt, dürfen Eltern einen Anteil von bis zu einem Jahr Elternzeit ansparen und auf einen späteren Zeitpunkt übertragen. Sie müssen die Elternzeit jedoch spätestens bis zum neunten Geburtstag des Kindes nehmen
  • Die Elternzeit können Mutter und Vater jeweils allein oder gemeinsam nehmen. Möglich ist auch, dass sich die Eltern bei der Erziehung des Kindes abwechseln.
  • Trotz Elternzeit sind bis zu 30 Wochenstunden Arbeit erlaubt. Das Recht auf Teilzeitbeschäftigung gilt in Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten – wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
  • Von dem Moment an, in dem Sie die Elternzeit anmelden – spätestens sieben Wochen vor Beginn – darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr kündigen.
  • Nach Ende der Elternzeit besteht ein Anspruch auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Dasselbe gilt für die Mutterschutzfrist.

Elterngeld:

  • Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden.
  • Wer für sein Kind aus dem Beruf aussteigt, erhält zwölf Monate lang 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens – maximal jedoch 1.800 Euro monatlich.
  • Übernimmt der jeweils andere Partner für eine Weile die Kinderbetreuung, erhalten die Eltern den Zuschuss für weitere zwei Monate
  • Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten das Elterngeld 14 Monate lang.
    Arbeitslosengeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Sind die Leistungen geringer als das Elterngeld, erhalten die Betroffenen den Differenzbetrag. In jedem Fall bekommen Mütter und Väter ohne eigenes Einkommen Elterngeld in Höhe von 300 Euro im Monat.

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