Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit Sie daran hindert, Ihren Beruf weiter auszuüben, können die finanziellen Folgen gravierend sein. Denn mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, faktisch abgeschafft. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Höhe – etwa rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag berufstätig sein kann. Auch Menschen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, beziehen im Fall der Berufsunfähigkeit spürbar gekürzte gesetzliche Erwerbsminderungsrenten.
Sind Sie allein auf die Unterstützung des Staats angewiesen, lässt sich der gewohnte Lebensstandard kaum halten. Hängen Partner und Familie finanziell von Ihnen ab, ist die Situation gleich doppelt schlimm. Um die gesetzliche Versorgungslücke zu schließen, sollten Sie daher so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie kann einzeln oder in Verbindung mit anderen Vorsorgeprodukten abgeschlossen werden, zum Beispiel mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier. Die Broschüre „Die private Berufsunfähigkeitsversicherung“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.