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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufstätige sollten sich für den Fall wappnen, dass sie ihren Job nicht mehr ausüben können, zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Wer sich hier allein auf die Hilfe des Staats verlässt, wird seinen Lebensstandard kaum halten können. Denn mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, faktisch abgeschafft. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Höhe – etwa rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag berufstätig sein kann. Auch Menschen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, beziehen im Fall der Berufsunfähigkeit spürbar gekürzte gesetzliche Erwerbsminderungsrenten. Daher sollten Sie so früh wie möglich an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Sie kann einzeln oder in Verbindung mit anderen Vorsorgeprodukten abgeschlossen werden, zum Beispiel mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier. Die Broschüre „Die private Berufsunfähigkeitsversicherung“  aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.

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