Altersvorsorge
Auch wenn Sie gerade mitten im Berufsleben stehen, sollten Sie an die Zeit danach denken – und sich möglichst früh um Ihre Rente kümmern. Denn die staatliche Vorsorge allein reicht nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung ein zusätzliches Polster zu verschaffen.
Mehr Informationen rund um Altersvorsorge gibt es hier. Die Broschüre „Die neue Rente“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.
Basisrente
Diese private Absicherung wird vom Gesetzgeber steuerlich besonders gefördert. Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig. Dann sind für Singles maximal 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro steuerfrei. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung: So können im Jahr 2008 höchstens 66 Prozent von 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Vor allem wenn Sie selbstständig sind, bietet sich die Basisrente an: Sie ist praktisch die einzige Vorsorge, bei der Freiberufler und Selbstständige von staatlicher Förderung profitieren.
Mehr Infos zur Basisrente gibt es hier. Die Broschüre „Die Basisrente“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.
Riester-Rente
Auch diese Form der Altersvorsorge wird staatlich besonders gefördert. Je nach Höhe der Beiträge zahlt der Gesetzgeber einen Zuschuss. Wenn Sie Kinder haben, gibt es je Kind eine eigene Zulage. Zudem können Sie unter bestimmten Umständen die Ausgaben für die Riester-Rente als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob sich über die Zulagenförderung hinaus ein Steuervorteil ergibt – die sogenannte Günstigerprüfung.
Mehr Informationen über die Riester-Rente erhalten Sie hier. Die Broschüre „Die Riester-Rente“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.
Private Rentenversicherung
Diese Altersvorsorge garantiert eine monatliche Rente, deren Höhe vom Beitrag und von der Laufzeit der Police abhängt. Die späteren Auszahlungen werden nur gering besteuert. Zusätzliches Plus: Den vereinbarten Rentenbetrag erhält der Versicherte später lebenslang, auch wenn das angesparte Geld rechnerisch bereits verbraucht ist. Eine Alternative zur monatlichen Auszahlung ist die sogenannte Kapitalabfindung. Wer sich dafür entscheidet, bekommt das Ersparte inklusive Verzinsung und Überschuss in einer Summe überwiesen.
Mehr zur privaten Rentenversicherung erfahren Sie hier. Informationen zur privaten Rentenversicherung finden Sie auch in der Broschüre „Die neue Rente“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“.
Kapitallebensversicherung
Diese Form der Lebensversicherung hat zwei Vorteile. Zum einen sorgt sie für den Ruhestand vor. Zum anderen sichert sie die Familie finanziell ab, da die Versicherungssumme im Todesfall den Hinterbliebenen zusteht. Und so funktioniert es: Der Versicherte zahlt regelmäßig Beiträge ein. Je nach Vereinbarung erhält er im Ruhestand das angesparte Geld – inklusive Verzinsung und Überschuss – als einmaligen Betrag oder lässt es sich schrittweise auszahlen. Es gibt flexible Verträge, die während der Laufzeit an die persönlichen Lebensumstände angepasst werden können. Bei einem dynamischen Produkt wachsen Beiträge und Leistungen regelmäßig – mit dem Ziel, steigendem Einkommen Rechnung zu tragen.
Mehr Informationen zur Kapitallebensversicherung gibt es hier. Informationen zur Kapitallebensversicherung finden Sie auch in der Broschüre „Die neue Rente“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Entscheiden Sie sich für diese Vorsorgevariante, fließen Ihre Beiträge überwiegend in einen oder mehrere Investmentfonds. Diese investieren zum Beispiel in Aktien, aber auch in Anleihen oder Immobilien. Bis zu Beginn der Rentenzahlung ist die Wertentwicklung der Versicherung abhängig von den Kursverläufen am Kapitalmarkt. Das bedeutet hohe Renditechancen, aber auch Risiken. Eine bestimmte Rentenhöhe kann deshalb bei Vertragsabschluss nicht garantiert werden. Erst zum Vertragsende, wenn der Wert der Versicherung feststeht, kann hieraus die Höhe der lebenslang zu zahlenden garantierte Rente ermittelt werden.
Mehr Informationen zur fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es hier. Informationen zur fondgebundenen Rentenversicherung finden Sie ebenfalls in der Broschüre "Lebensversicherung - Ihre private Vorsorge" aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“.
Betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, haben Anspruch darauf, Teile ihres Einkommens für betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Im Unterschied zu privater Vorsorge kümmert sich nicht der Versicherte um die Beitragszahlungen, sondern sein Arbeitgeber. Das Geld dafür zieht dieser vom Bruttolohn des Angestellten ab. Dadurch muss der Betrag nicht versteuert werden. Einige Unternehmen finanzieren die Beiträge auch zusätzlich zum Gehalt. Die betriebliche Altersversorgung kann je nach Vereinbarung Vorsorge für den Ruhestand, Hinterbliebenenschutz im Todesfall oder finanzielle Hilfe bei Berufsunfähigkeit gewährleisten.
Mehr Informationen zur betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier. Die Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können Sie hier bestellen.